Konditionen
Als psychologische Psychotherapeutin mit einer Praxisbewilligung im Kanton Zürich bin ich zugelassen meine Leistungen durch die Grundversicherungen der Krankenkassen auf ärztliche Anordnung abzurechnen. Beratung/Coaching/Lehrtherapie/Supervision sind keine kassenpflichtigen Leistungen. Vereinbarte Konsultationen sind verbindlich. Bitte beachten Sie, dass Termine, die nicht eingehalten werden, mindestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden müssen. Vergessene und versäumte Termine werden Ihnen vollumfänglich in Rechnung gestellt und werden nicht von den Kassen vergütet.
Selbstfinanzierung
Einzelgespräch CHF 170.00/50’
Die Vor- und Nachbereitung sind im Preis inbegriffen. Telefonate, Berichte und Besprechungen mit Drittpersonen werden nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet. Vorteil für Selbstzahlende ist der garantierte Datenschutz, da keine Daten und Diagnosen an Versicherungen übermittelt werden. Die obigen Tarife gelten für die angegebene Zeit. Dauert eine Sitzung aus einem wichtigen Grund länger wird die effektive Zeit der Sitzung auf der Basis der angegebenen Tarife verrechnet.
Anordnungsmodell
Einzelgespräch Aufwand nach Zeittarif der Grundversicherung
Bei psychischer Beeinträchtigung mit Krankheitswert kann auf Anordnung von Ärztinnen und Ärzten aus den Bereichen der Hausarztmedizin sowie der Psychiatrie und Psychosomatik die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden. Es können 15 Sitzungen verordnet werden. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein können nach entsprechender Einschätzung und Rücksprache mit der anordnenden Person weitere 15 Sitzungen angeordnet werden. Bei weiterer Indikation erfolgt eine fachärztliche Beurteilung durch eine Psychiaterin/einen Psychiater. In Krisensituationen können Ärztinnen und Ärzte sämtlicher Fachrichtungen eine Anordnung für maximal 10 Sitzungen anordnen.
